Rentenzahlung
Allgemeine Informationen
Der BVV zahlt Ihnen Ihre Rente monatlich im Voraus.
Die Überweisung erfolgt somit zum Ende des Monats für den Folgemonat. So können Sie bereits am Monatsanfang über Ihre Rente verfügen.
Voraussichtliche Überweisungstermine für das Jahr 2024
Rente für | Überweisungstermin |
---|---|
Januar 2024 | 21.12.2023 |
Februar 2024 | 29.01.2024 |
März 2024 | 27.02.2024 |
April 2024 | 26.03.2024 |
Mai 2024 | 26.04.2024 |
Juni 2024 | 29.05.2024 |
Juli 2024 | 26.06.2024 |
August 2024 | 29.07.2024 |
September 2024 | 28.08.2024 |
Oktober 2024 | 26.09.2024 |
November 2024 | 29.10.2024 |
Dezember 2024 | 27.11.2024 |
Januar 2025 | 20.12.2024 |
Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift auf Ihrem Konto je nach Bank einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie uns Änderungen bezüglich Ihrer Kontoverbindung mitteilen möchten, reichen Sie uns diese schnellstmöglich schriftlich ein.
Gern können Sie dafür das folgende Formular ausfüllen und uns zusenden:
Zahlung ins Ausland
Der BVV zahlt Ihnen Ihre monatliche Rente auch auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut.
Die Zahlungen erfolgen dabei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Gebühren, die durch die Überweisung ins Ausland anfallen, trägt der Empfänger.
Änderungen Ihrer ausländischen Kontoverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit dem folgenden Formular mit:
Wenn Sie im Ausland leben beziehungsweise ein Auslandskonto haben, benötigen wir in jedem Jahr eine aktuelle Lebensbescheinigung.
Um Ihnen eine reibungslose und schnelle Zahlung innerhalb der SEPA-Staaten zu gewährleisten, benötigen wir folgende Informationen:
- Name und Anschrift der Bank
- BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
- IBAN (International Bank Account Number)
Den BIC sowie die IBAN erfahren Sie bei Ihrer kontoführenden Bank.
Für Rentenzahlungen außerhalb der SEPA-Staaten benötigen wir folgende Informationen:
- Name und Anschrift der Bank
- BIC (Bank Identifier Code, auch als Swift-Code bekannt)
- Routing Number (auch Fed Wire Number genannt; sofern kein BIC vorhanden ist, dies betrifft meist Banken in den USA)
- IBAN (International Bank Account Number)
- Ihre Kontonummer
Gebühren:
Die durch die Rentenzahlung auf ein Konto bei einem ausländischen Kreditinstitut entstehenden Bankgebühren belaufen sich zur Zeit auf 4,75 Euro und werden mit Ihrer monatlichen BVV-Rente verrechnet.
Gegebenenfalls werden weitere Entgelte durch die ausländische Bank erhoben.
Rentenabrechnung
Versand und Aufbau
Sie erhalten von uns zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung sowie bei Veränderung des Zahlbetrages (Nettorente) jeweils eine aktualisierte Rentenabrechnung. Diese werden zum Ende eines Monats versandt.
Zum Ende des Jahres erhalten Sie von uns ein Renteninformationsschreiben mit der Rentenabrechnung für Dezember mit den jeweiligen Jahresbeträgen. Zusätzlich enthält dieses Schreiben die Rentenabrechnung für Januar, welche eventuelle Änderungen ab dem Folgejahr enthält.
Den Rentenabrechnungen können Sie Einzelheiten zur Höhe und zur Zusammensetzung Ihrer BVV-Rente entnehmen.
Erläuterungen zum Aufbau der Rentenabrechnung haben wir Ihnen in einer Übersicht dargestellt:
Bitte kontrollieren Sie auf den Rentenabrechnungen stets Ihre persönlichen Angaben, beispielsweise Name, Anschrift, Krankenkasse und Kontoverbindung. Teilen Sie uns Änderungen schnellstmöglich schriftlich mit.
Veränderungen in der Rentenabrechnung
Zu Veränderungen kommt es, da uns in vielen Fällen die Krankenkassen andere abzuführende Beiträge für zurückliegende Monate melden - zum Beispiel einen höheren Abzug oder eine Erstattung.
Weil sich dadurch die Höhe Ihrer bereits ausgezahlten Rente ändert, senden wir Ihnen in dem Monat, in dem wir die Veränderung vornehmen, auch die Rentenabrechnungen für die betreffenden vergangenen Monate zu.
Die veränderten Rentenabrechnungen enthalten das Wort „(Korrektur)" in der Betreffzeile. Sie ersetzen die bisher gültigen Rentenabrechnungen für die betreffenden Monate.
Sie erkennen die Veränderungen unter den Begriffen „Aufrollungsdifferenzen“ und „Nachverrechnungen“. Nachfolgend erhalten Sie detaillierte Informationen dazu.
Begriffe „Aufrolld. zur letzten Abr“ und „Nachverrechnung aus Vorm.“
- „Aufrolld. zur letzten Abr“ bedeutet Aufrollungsdifferenzen zur letzten Abrechnung
- „Nachverrechnung aus Vorm.“ beudeutet Nachverrechnung aus Vormonaten
In der „Rentenabrechnung (Korrektur)" sehen Sie unter „Sonstige Be-/Abzüge“ in der Zeile „Aufrolld. zur letzten Abr“ den Betrag, der aktuell verändert wird.
Wenn Sie für die vergangenen Monate alle „Aufrolld. zur letzten Abr“ addieren, erhalten Sie den Betrag, der im aktuellen Monat als „Nachverrechnung aus Vorm.“ ausgewiesen wird.
Begriff „Aufrollungsdifferenz“
Die Aufrollungsdifferenz stellt den Saldo aller Veränderungen dar, die für die jeweiligen Monate vorgenommen wurden. Sie finden die entsprechende Zeile unter „Sonstige Be-/Abzüge“.
Wenn sich Ihre Rente für einen bestimmten Monat mehrfach verändert hat, können die Zeilen
- „Aufrolld. zur letzten Abr.“ (aktuelle Veränderung) und
- „Aufrollungsdifferenz“ (Saldo aller bisherigen Veränderungen für den Monat)
voneinander abweichen.
Wann erhalten Sie welche Unterlagen?
Beantragung der Rente
Rentenantrag |
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Rentenbestätigung |
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Rentenbroschüre |
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Ab dem 1. Rentenjahr
Rentenabrechnung |
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Renteninformationsschreiben |
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Ab dem 2. Rentenjahr
Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt |
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Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung |
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